Neue Broschüre vom Deutschen Mieterbund über die Rechte der Mieter

Schimmel, Lärm, Heizungsabrechnungen oder auch Umweltgifte - die Liste bei Rechtsberatungen der Mietervereine ist lang. Immer wieder kommt es zwischen Vermieter und Mieter zu Unstimmigkeiten, und nicht selten geben Mieter nach und zahlen weiter in voller Höhe für ihre Immobilie. Meist aus Unwissenheit über ihre Rechte. Aus diesem Grund hat der Deutsche Mieterbund in einer neuen Broschüre mit dem Titel "Wohnungsmängel und Mietminderung" die wichtigsten Rechte und Pflichten bei Mängeln rund um die Wohnung aufgelistet. Anhand von mehr als 500 Gerichtsurteilen nennt er Beispiele, wann und in welchem Umfang die Miete gemindert werden darf.

Untergliedert ist der Ratgeber in acht Kapitel. In diesen wird der Leser über häufig vorkommende Mängel und die sich daraus ergebenden Rechte informiert - unter Hinweis auch auf neue Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes. Detailliert werden die möglichen Mietminderungen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet: So im Falle eines immer wieder auftretenden Abwassers aus der Toilette oder der Badewanne, was zu einer Mietminderung von bis zu 38 Prozent berechtigen kann. Auch erhebliche Störungen beim Fernsehempfang können zu einer Reduzierung der Miete von bis zu zehn Prozent führen. Alle Urteile sind jedoch nur Beispiele und nicht rechtsverbindlich.

Die Broschüre "Wohnungsmängel und Mietminderung" (ISBN 978-3-933091-88-8) kostet sechs Euro und kann bei allen örtlichen Mietervereinen, in Hamburg Beim Strohhause 20, gekauft oder beim DMB-Verlag, 10169 Berlin bzw. unter www.mieterbund.de (zzgl. 1,20 Euro Versandkosten) bestellt werden.