Die Heizkostenabrechnung zeigt es: Ungedämmte ältere Wohngebäude verbrauchen viel Energie. Doch obwohl Umwelt und Geldbeutel belastet werden, gibt es in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften keine Mehrheit für die Dämmung der Außenfassade. Alternativ kommt für Wohnungseigentümer die Innendämmung in Frage. Bei dieser Maßnahme haben die Miteigentümer nämlich kein Mitspracherecht, wie Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, betont. "Sie ist eine Maßnahme am Sondereigentum, zu der jeder Eigentümer im Rahmen seines Nutzungsrechtes gem. § 13 Abs. 1 WEG berechtigt ist", sagt Brandt. Voraussetzung sei allerdings, dass durch die Maßnahme keine Folgeschäden am gemeinschaftlichen Eigentum entstehen, zum Beispiel durch Bildung von Wärmebrücken.

"Wird die Innendämmung fachgerecht angebracht, sind keine Schäden zu befürchten", sagt Bauingenieur Jan Habermann, Bauberater beim Verein "wohnen im eigentum". Letzterer gibt weitere Tipps im Ratgeber "Modernisierungsknigge für Wohnungseigentümer", 19,90 Euro.