Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

Hamburg. Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Haus, an das ein Garten grenzt. Diesen darf ich im Rahmen eines mir gewährten Sondernutzungsrechtes nutzen. Ich möchte ihn nun umzäunen. Benötige ich dafür eine Einwilligung aller oder reicht eine einfache Mehrheit?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob in der Teilungserklärung hierzu etwas geregelt ist. Generell handelt es sich bei der Montage eines Zauns um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, es stellt eine Veränderung der äußeren Ansicht dar. Gemäß § 22 (1) WEG ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich, die von dieser Maßnahme beeinträchtigt werden. Ich gehe davon aus, dass dies hier der Fall ist und somit die Zustimmung aller erforderlich ist.

Ich besitze eine Wohnung im Dachgeschoss, deren Schlafzimmer eine Gaube hat mit einem flachen Dach. Dieses ist eingedeckt mit Titan-Zink-Blech und war schon mehrfach undicht. Jetzt kam es erneut zu einem Wasserschaden, der wohl nicht von meiner Gebäudeversicherung gedeckt ist. Ich erhielt den Rat, einen entsprechenden Antrag an die Eigentümerversammlung zu stellen. So, wie ich meine Miteigentümer kenne, werden sie den Antrag auf Kostenübernahme aber ablehnen. Was kann ich tun?

Es kommt darauf an, ob der Eigentümergemeinschaft ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Nur dann wäre sie auch schadensersatzpflichtig. Alternativ kann auch der Verwalter - sofern er sich nicht rechtzeitig um die Schadensbeseitigung gekümmert hat - in die Haftung genommen werden. Wie ich heraushöre, waren in der Vergangenheit schon Handwerker mit der Beseitigung des Schadens beauftragt, sodass eher eine Haftungsfrage der ausführenden Firma in Betracht kommt. Hierzu sollten Sie die Verwaltung befragen und den Verwalter als Vertreter der WEG zur Mangelanmeldung bei der Handwerksfirma auffordern.

Experte: Ralf Michels ( www.as-hausverwaltung.de )

Antwort zu Austausch der Heizungsanlage unter www.abendblatt.de/wohnen

Weitere Fragen an: wohnen.leben@abendblatt.de