Schnee und Frost haben dazu geführt, dass es zu Schäden auf der über mir liegenden Dachterrasse gekommen ist und Schmelzwasser in mein Schlafzimmer laufen konnte. Die Tapeten lösten sich ab, und auch die Auslegeware wurde zum Teil beschädigt. Auf Veranlassung des Verwalters wurde ein Trockner eingesetzt. Doch ich lebe seitdem im Chaos, da die Frage der Kostenübernahme ungeklärt ist. Meine Haftpflichtversicherung meint nicht zuständig zu sein. Ist eventuell die des Eigentümers der Dachterrasse zuständig? Ich habe den Maler und Auslegeware bestellt, war das zu voreilig?

Die Frage, wessen Versicherung für die Schäden aufkommt, ist sekundär. Grundsätzlich sind Sie für die Instandhaltung Ihres Sondereigentums selber verantwortlich. Möglicherweise können Sie sich jedoch schadlos halten. Denkbare Ansprechpartner sind die WEG oder der Eigentümer, dessen Wohnung die Dachterrasse zugeordnet ist. Bei der Terrasse handelt es sich jedoch nicht um Sonder-, sondern um Gemeinschaftseigentum, da eine Terrasse nicht sondereigentumsfähig ist. Daher ist ein Schadensersatzanspruch gegen die WEG denkbar, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Schadensursache vor Einbruch des Winters erkennbar war. Ist dies nicht der Fall, besteht kein Anspruch gegen die Gemeinschaft. Ein Schadensersatzanspruch gegen den die Terrasse nutzenden Eigentümer kommt ebenfalls in Betracht: Einerseits, wenn er die Schadensursache erkannt hat oder erkennen konnte und der Verwaltung nicht gemeldet hat. Andererseits, wenn die Gemeinschaftsordnung ihm als Sondernutzungsberechtigten die Instandhaltung der Terrasse, und zwar mit sämtlichen isolierenden oder tragenden Bestandteilen auferlegt. Das Risiko ist jedenfalls erheblich, auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben, wenn Sie ohne entsprechenden Eigentümerbeschluss die Sanierungsmaßnahmen in Auftrag geben.

Experte: Carl Christian Voscherau ( www.breiholdt-voscherau.de )

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