Viele Wohnungseigentümer übertragen dem Verwalter ihrer Wohnanlage ihr Stimmrecht bei den Eigentümerversammlungen unbefristet und uneingeschränkt. Diese Dauervollmachten sichern dem Verwalter jedoch häufig Entscheidungsmehrheiten, mit denen er eigene wirtschaftliche Interessen zum Nachteil der Wohnungseigentümer durchsetzen kann, wie der Verbraucherschutzverein "wohnen im eigentum" warnt. Er appelliert an die Eigentümer, hier umsichtiger vorzugehen und bietet als "erste Hilfe" auf der Website www.wohnen-im-eigentum.de eine befristete Muster-Vollmacht an, die kostenlos herunterzuladen ist.

Unbefristete und uneingeschränkte Dauervollmachten für Hausverwalter mit Übertragung des Stimmrechts könnten für die Eigentümergemeinschaft oft fatale Folgen haben. "Sie verleiten zum Missbrauch, indem die Verwalter die erstellten Jahresabrechnung selbst absegnen, sich selbst entlasten und ihre eigene Wiederbestellung beschließen sowie den Vertrag verlängern können. Auch können sie Sonderumlagen beschließen, die andere zahlen müssen", sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von "wohnen im eigentum". Der Verwalter erhalte damit eine Entscheidungsmacht, die so nicht vorgesehen sei, denn er sei Dienstleister der Gemeinschaft. Heinrichs Tipp: Wer nicht selbst an der Eigentümerversammlung teilnehmen könne, sollte seine Stimme mit einer befristeten Vollmacht einem Miteigentümer oder dem Verwaltungsbeirat übertragen.