Haustiere sind ein ständiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter und Dauerbrenner in der Rechtsprechung. Die einen Mieter haben ein Recht auf Tierhaltung, zum Beispiel auf einen Blindenhund (Amtsgericht Blankenese, Az. 508 C 568/83) oder auf nicht störende Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche oder Goldfische (BGH, Az. VIII ZR 340/06). Andere haben das Recht, vor gefährlichen Tieren (Amtsgericht Barmbek, Az. 816 C 305/05) oder vor Hundegebell geschützt zu werden. Darauf weist der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen hin. Sprecher Peter Hitpaß: "Die Tierhaltung in Mietwohnungen ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Der Mieter sollte immer seinen Vermieter um Erlaubnis fragen."