Laut Rechtsprechung muss es berechtigte Gründe für eine Kündigung geben. Wo man sich informieren kann

Wem die Kündigung der Wohnung ins Haus flattert, der sollte das Schreiben genau lesen. Denn nicht immer ist die Begründung rechtens. Benötigt der Vermieter allerdings die Wohnung selbst oder sollen Familienangehörige einziehen, kann er dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Auch wenn eine Pflegekraft einziehen soll, ist das ein berechtigter Grund für eine Kündigung. Darauf weist das Abendblatt-Immobilienportal Immonet.de hin.

Der Immobilienbesitzer kann den Mieter jedoch nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen. Wer bis zu fünf Jahre in seiner Wohnung lebt, hat drei Monate Zeit, um auszuziehen. Bei bis zu acht Jahren Wohnzeit muss man sich innerhalb von einem halben Jahr eine neue Bleibe suchen, und bei der Mietdauer von zehn Jahren hat man neun Monate lang Zeit dafür.

Der Vermieter muss genau begründen können, warum er die Wohnung nutzen möchte. Die Kündigung muss insofern auch schriftlich erfolgen.

Keine zulässigen Gründe sind der Wunsch, selbst in den eigenen vier Wänden nur für wenige Monate wohnen zu wollen oder sie nur für gelegentliche Übernachtungen zu benötigen. Auch wenn angeführt wird, dass die gehbehinderte Oma in der Wohnung im sechsten Stock untergebracht werden soll - und kein Fahrstuhl vorhanden ist -, erachten die Gerichte dies als unzureichende Begründung. Die Wohnung wird dann als ungeeignet eingestuft.

Wenn es bereits Streit mit dem Vermieter gab, liegt der Verdacht nahe, dass er so den Mieter loswerden will. Gerade dann sollte man sich das Kündigungsschreiben genau durchlesen. Da das deutsche Mietrecht kompliziert ist und häufig von Fall zu Fall entschieden wird, ist es sinnvoll, sich gut beraten zu lassen - entweder bei den Mietervereinen oder den Eigentümerverbänden.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich unter www.immonet.de kostenlos zum Mietrecht zu informieren. In der Rubrik "Urteil der Woche" informieren Immobilienanwälte in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Rechtsprechung. Außerdem gibt es die Rubrik "Tipps für Mieter", in der zu Themen wie Mietvertrag, Zwischenmiete oder Wohnberechtigungsschein die aktuelle Rechtsprechung verständlich erläutert wird.