Wer in Hamburg geboren worden ist, also Hamburg als Geburtsort in der Geburtsurkunde stehen hat, ist ein gebürtiger Hamburger. Wer ein Hamburger aus Überzeugung ist, wozu er nicht unbedingt in Hamburg geboren sein muss, ja, wobei er sogar ein Quiddje sein kann, ist ein geborener Hamburger. Und ein geborener Hamburger verteidigt heutzutage Hamburg und das Hamburgische häufig mit noch größerem Eifer als ein "nur" gebürtiger Hamburger. In früheren Jahren stellten diese Begriffe im allgemeinen Verständnis sogar teils schroffe gesellschaftliche Gegensätze dar, jedenfalls in Bezug auf die bürgerliche Oberschicht. Eine Geborene oder ein Geborener gehörte einer der alteingesessenen und renommierten Hamburger Familien an, während dem bloß Gebürtigen der gesellschaftliche Umgang oder gar die Einheirat nicht ohne weiteres gewährt wurde. (mj)