Berlin. In Computerspielen waren Hakenkreuze bisher verboten, während sie in Filmen stets zu sehen waren. Das soll sich jetzt aber ändern.

Während in Filmen und Büchern Hakenkreuze gezeigt werden durften, wenn die Handlung zur Zeit des Nationalsozialismus spielte, waren die Symbole in Computerspielen verboten. Dies ändert sich nun.

So hat die „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK) mitgeteilt, Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen in Zukunft – nach einer Einzelfallprüfung – zuzulassen. Voraussetzung sei, dass die Darstellung „sozialadäquat“ ist. Die USK prüft welche Alterseinstufung Computerspiele erhalten. Die Behörde hat nun ihre Rechtsauffassung geändert, so dass Computerspiele in Zukunft ähnlich wie Filme bewertet werden.

In Filmen durften beispielsweise Hakenkreuze im Sinne der künstlerischen Freiheit oder zur Beschreibung des historischen Kontextes gezeigt werden. Diese Ausnahme vom Verbot der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist im § 86 des Strafgesetzbuches auch vorgesehen. Jedoch hatten Behörden bisher die Auffassung, dass für Computerspiele diese Ausnahmen nicht gelten würden.

Computerspiele werden nun wie Filme behandelt

Das führte zu der Teils skurrilen Situation, dass Filme über die Nazi-Zeit selbstverständlich Hakenkreuze zeigen durften, Computerspiele aber zensiert werden mussten – auch wenn die Spiele wie „Battlefield“ oder „Wolfenstein“ Videosequenzen enthielten, die den historischen Kontext darstellten.

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Die neue Rechtsauffassung kommt für einige Computerspielentwickler aber wohl zu spät. Die Entwickler-Firma Bethesda hat einen neuen Teil des Ego-Shooters „Wolfenstein“ angekündigt, in dem Spieler Jagd auf Neonazis machen. In einem deutschen Teaser sind jedoch noch angepasste Symbole der Nazis zu sehen. Ob alle Darstellungen bis zum Erscheinen des Spiels Angang 2019 geändert werden, ist unklar – nicht zu letzt auch, weil die USK darauf hinweist, das eine Beurteilung des Spieles im Einzelfall erfolgt. Nicht jedes Spiel mit Hakenkreuzen wird also in Zukunft einfach bei der Behörde durchgewunken.