Berlin. Im Rahmen der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung könnte die Nutzung des Messengers WhatsApp demnächst Probleme mit sich bringen.

WhatsApp wird in erster Linie genutzt, um mit Freunden in Kontakt zu bleiben. Doch auch im Job ist der Messengerdienst für viele nicht mehr wegzudenken. Besonders handwerkliche Betriebe oder Freiberufler nutzen die App gern, um mit Kunden zu kommunizieren oder den Baufortschritt an die Kollegen zu übermitteln. Künftig könnte die berufliche Nutzung von WhatsApp illegal und damit zu einem ernsthaften Problem werden.

Der Grund dafür ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Geregelt wird dadurch unter anderem der Umgang mit beziehungsweise die Weitergabe von Kundendaten.

Schwachstelle beim Zugriff auf Adressbuch

Laut Experten verstößt die Nutzung von WhatsApp auf dem Firmenhandy gegen die EU-weite DSGVO. Die Schwachstelle liegt hier beim Zugriff des Programms auf das Adressbuch, wie Welt.de berichtet. Die App kontrolliert dort, welche Kontakte des Nutzers ebenfalls über ein WhatsApp-Konto verfügen. Dazu werden die Daten an Facebook übermittelt – auch solche von Personen, die der Übertragung nie zugestimmt haben.

Genau genommen handelt es sich allerdings auch nach jetzigem Datenschutzrecht bei der Weitergabe von Kundendaten „ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, so Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein, laut Welt.de.

Das sind vier Alternativen zu WhatsApp

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    Für Privatpersonen ist dieser Austausch zunächst rechtlich problemlos. Handelt es sich jedoch beispielsweise um Handwerksbetriebe oder Selbständige, liegt ein Datenaustausch zwischen zwei Firmen vor. Dieser ist jedoch nur nach ausdrücklicher Zustimmung aller Betroffenen erlaubt.

    Fotos per WhatsApp bergen ähnliches Problem

    Die Regelung setzt in der Praxis also voraus, dass diverse Berufsgruppen vor der WhatsApp-Kommunikation die Erlaubnis von Kunden und Kollegen einholen müssen.

    Ein ähnliches Problem birgt auch die Übertragung von Fotos. Sendet beispielsweise der Handwerker ein Bild von einem Schaden in der Privatwohnung des Kunden an den Meister zwecks Beratung, erhält WhatsApp Zugriff auf das Bild. Für diese Datenübertragung ist die Einwilligung des Kunden erforderlich. (fmg)

    Dieser Text erschien zunächst auf futurezone.de, dem Tech-Portal der Funke Mediengruppe.