Brüssel. Der Datenschutz-Aktivist Max Schrems wollte eine Sammelklage gegen Facebook anstrengen. Mit diesem Vorhaben ist er nun gescheitert.

Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems kann nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Sammelklagen wegen Verletzungen der Privatsphäre gegen Facebook anstrengen. Er könne aber individuell in seinem Heimatland gegen den US-Internetkonzern klagen, urteilte das oberste europäische Gericht am Donnerstag.

Schrems bezeichnete die Entscheidung als großen Rückschlag für Facebook. Seine Klage könne nun in einem Wiener Gericht vorangetrieben werden, und Facebook müsse erklären, ob sein Geschäftsmodell in Einklang mit europäischen Datenschutzrichtlinien stehe.

Richter: Nur als Verbraucher vorgehen

Facebook erklärte, die Entscheidung der Richter unterstützte vorherige Einschätzungen, wonach Schrems keine Sammelklage vorantreiben könne. Das Unternehmen hatte angeführt, dass Schrems sich nicht auf Verbraucherschutzrichtlinien berufen könne, weil er sich beruflich mit Facebook beschäftige.

Die Richter erklärten nun, er könne durchaus alleine als Verbraucher gegen Facebook vorgehen. Die Eigenschaft als Verbraucher gehe nicht verloren, wenn man etwa Bücher publiziere, Vorträge halte oder Spenden sammle.

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    Sammelklagen aus USA bekannt

    Der Österreicher Schrems kam vor zwei Jahren in die Schlagzeilen, als er ein Datenaustauschabkommen zwischen der EU und den USA juristisch zu Fall brachte. Für seine Klage fand er mehr als 25.000 Unterzeichner. Er wollte für jeden von ihnen eine Entschädigung von 500 Euro erreichen. Sammelklagen sind vor allem aus den USA bekannt und ziehen teilweise hohe Schadenersatzsummen für Konzerne nach sich. Aber auch in Österreich sind bestimmte Formen der Sammelklage zulässig.

    Schrems klagt gegen Facebook, weil er seine Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz verletzt sieht. Der österreichische Oberste Gerichtshof hatte den Fall zur Klarstellung an den EuGH weitergereicht. (rtr)