Wer Einträge löschen will, soll das unkompliziert machen können. Bei Google sind Tausende Anträge eingegangen. Hamburgs Datenschützer wollen mitreden.

Berlin. Die Bundesregierung will nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für ein „Recht auf Vergessen“ zügig eine Schlichtungsstelle für Löschanträge bei Google einrichten. „Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen“, zitiert das „Handelsblatt“ den zuständigen Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder (CDU). Nötig seien klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer.

Das EuGH hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu Inhalten aus den Ergebnislisten löschen müssen, wenn ein Nutzer dabei sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind laut Google mehrere Tausend Löschanträge eingegangen. Derzeit arbeite das Unternehmen mit Hochdruck daran, ein praktikables System auch in verschiedenen Sprachen aufzusetzen, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der dpa. Bis das System steht, werde es aber noch eine Weile dauern.

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Der Deutsche Journalisten-Verband DJV sieht nach dem neuen Urteil die Gefahr, dass es Journalisten unmöglich gemacht werden könnte, im Netz zu recherchieren. Der Verband forderte den Bundestag auf, einen rechtlichen Rahmen für Online-Recherchen in einem Bundesgesetz zu verankern. „Journalistinnen und Journalisten sind für ihre Recherchen in Suchmaschinen auf einen verlässlichen Rahmen angewiesen“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Der freie Informationszugang muss den gleichen Stellenwert haben wie der Datenschutz.“

Das Ministerium betont, bei der Beurteilung gelte es, bei jedem Fall genau zwischen Privatsphäre und Meinungsfreiheit abzuwägen. Das könne nicht durch einen Algorithmus geleistet werden, sagte Tobias Plate, Pressereferent des Innenministeriums. „Dafür benötigen wir einen Mechanismus der Streitschlichtung.“ Das Ministerium schlägt vor, das Recht auf Streitschlichtung in die Datenschutzverordnung einzubringen. Eine Einigung innerhalb der Koalition stehe aber noch aus, sagte Plate.

Google selbst fordert vor allem mehr Rechtssicherheit. Das Unternehmen ist nicht darauf erpicht, selbst zu entscheiden, wann ein Verweis zu löschen ist und wann nicht. Die Entscheidung des EuGH war für viele überraschend ausgefallen. Geklagt hatte ein Mann aus Spanien, der die häufige Verbindung seines Namens mit einer lange zurück liegenden Zwangsversteigerung seines Hauses in den Suchergebnissen von Google monierte. Der EuGH entschied, dass Google in solchen Fällen den Link löschen müsse. Der Inhalt bleibt dabei unberührt, er wird nur möglicherweise schwerer auffindbar.

Die Datenschützer fordern bei der Klärung der Fälle eine zentrale Rolle ein. Das habe das EuGH klar festgelegt, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar dem „Handelsblatt“. Alternativ könne es zusätzlich noch eine Schlichtungsstelle geben, die die Betroffenen ansteuern könnten.