Nach der Einstweiligen Verfügung gegen Samsungs Smartphones steht nun das Verkaufsverbot des Tablets vor dem Düsseldorfer Gericht auf dem Prüfstand.

Düsseldorf/Amsterdam. Samsung hatte es noch versucht. Kürzlich erst wies der Konzern auf Computerdesigns im Science-Fiction Klassiker 2001 als Ursprungsidee für heutige Tablets und Smartphones hin . Apple habe also kein alleiniges Recht auf die Nutzung dieser Erscheinungsforn. Nun versetzte am Mittwoch die Einstweilige Verfügung von einem niederländischen Gericht Samsung einen herben Schlag. Einfuhr und Verkauf der Samsung-Smartphones Galaxy S, SII und Ace werden in Europa untersagt. Die Entscheidung bereitet Samsung erhebliche Probleme, denn über die Niederlande läuft die Einfuhr der Geräte nach Europa. Der Stopp tritt in sieben Wochen am 13. Oktober in Kraft.

Am Donnerstag steht nun das Verkaufsverbot von Samsungs Tablets in Deutschland vor dem Düsseldorfer Landgericht in einer mündlichen Verhandlung auf dem Prüfstand. Apple wirft dem südkoreanischen Konkurrenten vor, bei der Gestaltung des „Galaxy Tab 10.1“ das iPad 2 kopiert zu haben. Samsung hat Widerspruch gegen das Verkaufsverbot eingelegt.

Das Düsseldorfer Gericht hatte zunächst auf Antrag des kalifornischen Unternehmens den Verkauf des Tablet-PCs, der als gefährlichster Herausforderer des iPad gilt, europaweit untersagt. Später hatten die Richter die Verbotsverfügung aber auf Deutschland beschränkt.

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In dem Düsseldorfer Verfahren stehen im Gegensatz zu der Verhandlung in Den Haag nur sogenannte Geschmacksmuster im Mittelpunkt, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet Computers. In den Niederlanden spielten auch Ansprüche aus Apple-Patenten eine Rolle. Apple erklärte in der Düsseldorfer Klageschrift, Samsung nutze den Ruf des iPad aus, bei dem es sich „um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus“ handle. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)

Europa ist nur ein Schauplatz in einem weltweiten Ideenklau-Streit der beiden Unternehmen. Samsung konterte die Apple-Klagen mit eigenen Vorwürfen, inzwischen gibt es nach Rechnung von Müller 19 Verfahren in verschiedenen Ländern.