Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Sharehoster für Verstöße auf seiner Plattform verantwortlich ist.

Hamburg. Ein Schlag für One-Click-Hoster wie Rapidshare, ein Erfolg für die Verwertungsgesellschaft GEMA: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat laut golem.de geurteilt, dass Anbieter wie Rapidshare bei Urheberrechtsverletzungen auf ihrer Seite haftbar gemacht werden können. Dies trifft allerdings nicht auf das reine Hochladen der Inhalte zu, sondern auf die Bereitstellung in der "Öffentlichkeit", also den Internet-Nutzern. Damit bestätigt das Oberlandesgericht ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom 12. Juni.

Die Verwertungsgesellschaft GEMA äußerte sich nach dem Urteil erfreut: "Das Urteil bestätigt, dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss. Die von Rapidshare bislang getroffenen Maßnahmen wurden für nicht ausreichend gehalten. Insbesondere reicht es nicht aus, Inhalte lediglich nach Hinweis der Rechteinhaber zu löschen."

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Der Betreiber von Rapidshare sieht das letzte Wort in dieser Angelegenheit alleridngs noch nicht gesprochen. Denn die Verpflichtung von rapidshare liege nur darin, Piraterie dort zu bekämpfen, wo illegale Dateien tatsächlich verbereitet wersen, nämlich auf den einschlägigen Linkseiten. "Genau das tut Rapidshare seit Jahren", so Rapidshare.