Nach den Tablets, will Apple nun auch den Verkauf von Mobiltelefonen von Samsung verbieten lassen. Düsseldorfer Landgericht entscheidet.

Düsseldorf. Das Samsung Galaxy ist Apple nicht genug. Nun will das Unternehmen auch zehn Smartphones und Media-Player von Samsung verbieten lassen. Apple hat dafür Klage beim Düsseldorfer Landgericht eingereicht und wirft dem Konkurrenten vor, auch bei diesen Geräten von iPhone und iPod abgekupfert zu haben. Damit hätte Samsung europäische Geschmacksmusterrechte des Unternehmens verletzt, sagte ein Justizsprecher am Mittwoch der Nachrichtenagentur.

Bereits vor einigen Monaten hatte das Düsseldorfer Gericht auf eine ähnliche Klage hin Samsung den Verkauf des flachen Handcomputers „Galaxy Tab 10.1“ in Deutschland untersagt. Eine rasche Entscheidung im neuen Rechtsstreit ist allerdings nicht zu erwarten. Das Landgericht hat erst für den 28. August eine mündliche Verhandlung über die Klage anberaumt. Zumindest bis dahin kann Samsung die Geräte in Deutschland weiter vertreiben.

Außerdem setzte Apple seine Angriffe gegen die Samsung-Tablet-Computer fort. Nachdem das kalifornische Kultunternehmen bislang mit Einstweiligen Verfügungen den Vertrieb der iPad-Rivalen zu verhindern suchte, geht der Streit nun ins Hauptverfahren. Für insgesamt fünf Samsung Tablets-PCs vom aktuellen Modell „Galaxy Tab 10.1 N“ bis zum deutlich kleineren „Galaxy Tab 7.7“ will der Konzern nach Angaben des Justizsprechers dabei ein europaweites Verkaufsverbot erstreiten. Als Termin für die Hauptverhandlung ist der 25. September vorgesehen.

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Größter Erfolg im Düsseldorfer Rechtsstreit war bislang ein bundesweites Vertriebsverbot für das „Galaxy Tab 10.1“. Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht versucht der Konzern derzeit in zweiter Instanz, eine Ausweitung des Verbots auf Europa zu erreichen. Samsung drängt dagegen auf eine Aufhebung des Verkaufsstopps. Seine Entscheidung will das Oberlandesgericht am 31. Januar bekanntgeben.

In einem weiteren Verfahren kann dagegen Samsung auf einen juristischen Sieg hoffen. Der Konzern hatte nach dem Verkaufsverbot für das „Galaxy Tab 10.1“ unter der Bezeichnung „Galaxy Tab 10.1N“ ein optisch leicht verändertes Nachfolgemodell auf den Markt gebracht. Apple hatte versucht, auch den Vertrieb dieses Gerätes per Einstweiliger Verfügung zu stoppen. Doch signalisierten die Düsseldorfer Richter in einer vorläufigen Einschätzung, dass die neue Gestaltung wohl ausreichend Abstand zum Apple-Design halte. Seine endgültige Entscheidung will das Gericht allerdings erst am 9. Februar verkünden.

Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich Apple und Samsung derzeit weltweit wechselseitig mit Prozessen. Dabei geht es nicht nur um Plagiatsvorwürfe, sondern auch um Patentrechtsverletzungen.

Apple hatte mit der Entwicklung des iPhones und des iPads in den vergangenen Jahren zunächst den Smartphone-Markt und dann den Markt für flache Kleincomputer revolutioniert. Seitdem bemühen sich die Konkurrenten, den Vorsprung der Kalifornier einzuholen, während Apple seine führende Position nicht nur durch Neuentwicklungen, sondern auch zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen zu verteidigen sucht.