Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab im Urteil an, die Gefahr der Spielsucht sei geringer als bei anderen Formen des Glücksspiels.

Mannheim. Laut einem am Montag bekannt gegebenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist das im Internet angebotene Bundesligaspiel "Super-Manager“ ist kein unerlaubtes Glücksspiel. Die Gefahr der Spielsucht sei deutlich geringer als bei anderen Formen unerlaubten und strafbaren Glücksspiels, hieß es zur Begründung (Az. 6 S 389/11).

Außerdem diene die Teilnahmegebühr von 7,99 Euro pro Team nur zur Deckung der Veranstaltungskosten, nicht aber zur Finanzierung der Gewinne, die von Sponsoren zur Verfügung gestellt würden. Deshalb handele es sich nicht um Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages – hierfür sei Voraussetzung, dass der Spieleinsatz gerade für den Erwerb einer Gewinnchance bezahlt werde.

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Im Spiel "Super-Manager“ konkurrieren fiktive Teams aus echten Fußballspielern untereinander in einer "Fantasy League“. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte untersagt, das Spiel in Baden-Württemberg anzubieten. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes hob diese Entscheidung nun auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließen die Richter die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (dpa)