Wegen eines Aufrufs zur Lynchjustiz muss ein junger Mann aus Emden in Jugendarrest. Doch die Polizei hat noch weitere Internet-Hetzer im Visier.

Emden. Der Fall aus Emden machte Schlagzeilen, auch wegen der irritierenden Umstände: Ende März wird ein elfjähriges Mädchen missbraucht und getötet. Wut, Ohnmacht und Verzweiflung erfassen viele Menschen. Die Festnahme eines ersten Verdächtigen heizt die Stimmung in der ostfriesischen Kleinstadt mit 50 000 Einwohnern weiter auf. Dann macht auch noch ein Aufruf zur Lynchjustiz im sozialen Netzwerk Facebook die Runde: „Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lass uns das Schwein tothauen.“ Ein Gericht verurteilte den 18 Jahre alten Verfasser des Aufrufs jetzt zu einem zweiwöchigen Jugendarrest.

Es war nur ein kleiner Klick auf dem Handy, und schon rauschte der brisante Eintrag am 27. März auf seine Facebook-Pinnwand. „Ich habe Bockmist gebaut, es tut mir sehr leid“, gibt der Auszubildende jetzt reumütig zu. Danach wollte er bekannt werden und sich bei Freunden wichtig machen. Dieses Ziel hat er erreicht, wenn auch anders, als erwartet: Im Blitzlichtgewitter und Scheinwerferlicht der Kameras wird der Prozess für den schmächtigen jungen Mann im dunklen Kapuzenpulli zu einem Spießrutenlauf. Ängstlich verbirgt er sein Gesicht hinter einem Aktendeckel.

+++ Zwei Wochen Dauerarrest für 18-jährigen Emder +++

Bundesweit hatten Ende März viele Medien die Angaben der Polizei aufgegriffen, wonach sich nachts bis zu 50 Menschen vor der Emder Polizeiwache versammelt hatten. Dabei seien auch Rufe nach der Herausgabe eines zu Unrecht Verdächtigten laut geworden. Später ruderte die Polizei zurück: Es sei zu keiner Gewalt gekommen, von einem Lynchmob könne daher keine Rede sein. Es sei auch nicht nachzuweisen, ob die Menge vor der Polizeiwache tatsächlich durch den Facebook-Aufruf oder durch Neugier angelockt wurde.

Doch immerhin gefiel 33 von 923 Facebook-Nutzern die Aufforderung zur Lynchjustiz. „Hier müssten noch etliche andere sitzen, die dem Aufruf gefolgt sind“, sagt eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe im Prozess. Und es soll noch weitere Internet-Einträge anderer Autoren mit üblem Inhalt gegeben haben. Die Polizei hält sich zu diesen Ermittlungen bedeckt.

Richter Günther Bergholz beunruhigt der offene, leichtsinnige und unüberlegte Umgang von Jugendlichen mit Facebook: „Wir sind in großer Sorge, aber Sie sind sicher nicht der einzige, der Dinge verbreitet, die nicht verbreitet werden dürfen.“

Für den Medienrechtsexperten Udo Vetter ist der folgenreiche Lynchaufruf in Emden der Beleg dafür, dass virtuelle und reale Welt längst verschmolzen sind. Doch nicht jedem Internet-User sei bewusst, dass er sich strafbar machen könne, sagt der Düsseldorfer Strafrechtler. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Die Grenzen der Meinungsfreiheit endeten dort, wo das Strafrecht greift, etwa bei Aufrufen zu Straftaten oder Störung des öffentlichen Friedens. Letztlich sei es Pflicht des Staates und der Eltern, Medienerziehung zu betreiben. (dpa)