In Leipzig hat der Prozess gegen den Gründer und Chef von Kino.to Dirk B. begonnen. Leipziger soll über Werbung Millionen verdient haben.

Leipzig. Vor dem Landgericht Leipzig hat am Dienstag der Prozess gegen Dirk B., den Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to begonnen. Der Prozess um Urheberrechtsverletzungen, die ihm zur Last gelegt werden, könnte im Fall einer Verurteilung mit der höchsten Freiheitsstrafe enden, die bislang gegen kino.to-Verantwortliche verhängt worden sind. Theoretisch wäre eine Strafe von bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug möglich.

Bei der Strafzumessung berücksichtigen die Gerichte immer auch die Stellung in der Hierarchie von kino.to, was sich bei B. als vermutlichem Inhaber des illegalen Internetfilmportals strafverschärfend auswirken dürfte. Die höchste Strafe erging bisher gegen den Programmierer Bastian P., der im April zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft B. vor, von Anfang 2009 bis Juni 2011 mehr als 1,1 Millionen Links zu Filmen öffentlich zugänglich gemacht und dabei gegen die Bestimmungen des Urheberrechts verstoßen zu haben. Sie wird versuchen zu erreichen, dass B. wegen jeder der mehr als 1,1 Millionen Links einzeln verurteilt wird und daraus dann eine Gesamtstrafe gebildet wird. Ob die elfte Strafkammer dieser Argumentation folgen wird, ist offen.

Bei P., dessen Verfahren im März begonnen hatte, hatte die Kammer statt der mehr als 1,1 Millionen einzelnen Fälle nur drei einzelne Taten erkennen können. Gerichtssprecher Hans Jagenlauf hatte vorab schon darauf hingewiesen, dass die Kammer bei dem Verfahren gegen B. einen hinreichenden Tatverdacht nur für die öffentliche Wiedergabe der Filme festgestellt hat. Die Bestimmungen des Paragrafen 106 des Urheberrechtsgesetzes, auf die sich die Anklagen in den bisherigen fünf kino.to-Verfahren gestützt haben, sehen jedoch darüber hinaus auch Verstöße gegen das Urheberrecht bei der Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken vor.

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Vor dem Amtsgericht Leipzig waren schon im Dezember 2011 vier Urteile gegen frühere kino.to-Mitarbeiter verkündet worden, die seit Juni 2011 in Untersuchungshaft gesessen hatten. Drei Tage vor Heiligabend wurde der 47-jährige Michael H. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. H. hatte Server gemietet und zahlreiche Filme hochgeladen. Hauptadministrator Martin S. erhielt am 7. Dezember eine Strafe von drei Jahren, beim Webdesigner Marcus V. waren es am 2. Dezember zweieinhalb Jahre.

Die Strafe in Höhe von einem Jahr und neun Monaten, die am 15. Dezember gegen den Uploader Dennis B. ergangen war, wurde über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Alle fünf Urteile sind rechtskräftig, da jeweils unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft erklärt hatten, auf Rechtsmittel zu verzichten. (dpa/dapd)