Gerade in der schwierigen Phase der Wirtschaftskrise ist es für viele Verbraucher deutlich problematischer geworden Kredite zu erhalten und an frisches Kapital zu gelangen.

Die Möglichkeit eine Lebensversicherung zu verkaufen, ist inzwischen bereits vielen Versicherten bekannt. Nur wenige wissen jedoch, dass sie Ihre Lebensversicherung beleihen können.

Der größte Vorteil eine Lebensversicherung beleihen zu können liegt darin, dass der Versicherungsnehmer nicht gezwungen ist, seine Versicherungspolice mit langjähriger Laufzeit vorzeitig unter einem möglicherweise hohen finanziellen Verlust aufzulösen, sollte ein unerwarteter finanzieller Engpass entstehen.

Die Aussichten einen Kredit auf die Lebensversicherung zu erhalten, bei dem die Zinsen im Vergleich zu normalen Kreditangeboten der Banken deutlich geringer sind ist nicht unwahrscheinlich. Dabei ist ein so genanntes Policendarlehen oftmals eine wirkliche Alternative für einen Verbraucherkredit an. Teilweise erhält der Versicherte erheblich niedrigere Zinsen als bei einem normalen Kredit. Die Beleihung der Police einer Kapitallebensversicherung kann bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufwertes erfolgen.

Nicht weniger überraschend ist für viele Interessenten die Flexibilität in den Voraussetzungen und Rückzahlungsmodalitäten der aufgenommenen Kredite. Es spielen weder die so genannte Restlaufzeiten noch die monatliche Kosten der Tilgung eine Rolle. Positiv ist die jederzeit realisierbare Rückzahlung als Gesamtbetrag oder Teilsumme. Anders als im Falle der Auflösung der Policen bleibt der vertraglich Schutz auch weiterhin garantiert, wenn Besitzer ihre Lebensversicherung beleihen. Dies gilt im gleichen Maße für Schutz im Todesfall. Doch das wohl wichtigste Argument ist die Tatsache, dass trotz einer Kreditaufnahme weiterhin an der Altersvorsorge gearbeitet wird, wenn Verbraucher ihre Lebensversicherung beleihen.

Da dem Versicherten quasi nur ein Teil seines bereits in die Lebensversicherung eingezahlten Geldes geliehen wird, entfallen auch die sonst bei Kreditvergabe üblichen Bonitätsprüfungen. Meist entfällt selbst die sonst obligatorische Anfrage bei der Schufa. Sogar mit einem Eintrag in das Schufaregister muss nicht gerechnet werden. So können auch Selbstständige und Freiberufler, denen oft bei Geldinstituten kein Kredit gewährt wird, eine bestehende Lebensversicherung beleihen.

Es ist jedoch nicht möglich jede Lebensversicherung zu beleihen. Sollte die Versicherungspolice bereits als Sicherheit für ein Bankdarlehen abgetreten oder verpfändet sein, kann sie nicht ein weiteres Mal beliehen werden. Auch fondsgebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Direktversicherungen oder Policen zur betrieblichen Altersvorsorge sind grundsätzlich nicht beleihbar.