Teile des deutschen Gendiagnostikgesetztes sind veraltet oder kaum umsetzbar, behaupten Forscher.

Berlin. Wesentliche Teile des deutschen Gendiagnostikgesetzes entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technologie, sind in der medizinischen Praxis kaum umsetzbar oder haben gar negative Auswirkungen auf den Erfolg anerkannter Vorsorgeuntersuchungen. Das Gesetz, seit Februar 2010 in Kraft, ist dringend novellierungsbedürftig.

Zu diesem Schluss kommt die Akademiengruppe "Prädiktive genetische Diagnostik als Instrument der Krankheitsprävention". Dazu zählen die Leopoldina, die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. "Wir treten in das Zeitalter der genetischen Medizin ein", so der Leiter der Akademiengruppe, Prof. Peter Propping. Prädiktive genetische Diagnostik ist das frühzeitige Erkennen von Krankheitsneigungen durch eine Analyse menschlicher Gene. Diese Art von Vorsorge wird bedeutsamer, da immer mehr genetische Varianten bekannt werden, die mit Krankheitsdispositionen verbunden sind.

Grundsätzlich stellen die Forscher fest, prädiktive genetische Diagnostik dürfe nur auf Antrag und im Interesse des einzelnen Menschen geschehen. Auch Vorstellungen, bestimmte Gene aus der Bevölkerung zu eliminieren oder gar den menschliche Genpool systematisch "verbessern" zu wollen, lehnen die Forscher ab.