Mit dem Veto wenden sich die Straßburger Volksvertreter gegen die Irreführung der Verbraucher

Das Europaparlament hat gestern mit knapper Mehrheit einen Entwurf der EU-Kommission abgelehnt, mit dem das Klebefleisch-Enzym Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen werden sollte. Zwar setzen Lebensmittelhersteller Thrombin und ähnliche Enzyme wie Transglutaminase bereits als technisches Hilfsmittel ein, um Fleischteile miteinander zu verbinden. Im Endprodukt sind solche Enzyme aber nur in sehr geringen Mengen oder gar nicht nachweisbar - im Unterschied zu Lebensmittelzusatzstoffen wie Geschmacksverstärkern, Farb- oder Konservierungsmitteln. Egal, wie sie zum Einsatz kommen: Bisher müssen Enzyme nicht auf Verpackungen deklariert werden. Deshalb können Verbraucher nicht erkennen, dass es sich etwa bei einem Stück Nussschinken vielleicht um mehrere, miteinander verklebte Fleischstücke handelt.

Gegen die Zulassung von Thrombin stimmten vor allem Sozialdemokraten und Grüne, die damit ein Zeichen setzen wollten. Das Zusammenkleben von Fleischteilen sei "unappetitlich, gesundheitlich nicht unbedenklich und eine klare Täuschung der Verbraucher", sagte die Verbraucherschutzexpertin der sozialistischen Fraktion, Dagmar Roth-Behrendt (SPD). Die Entscheidung sei "ein wichtiges Signal an die Hersteller, künftig auf solche Enzyme zu verzichten", sagt der Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Steffen Küßner. Endgültig ist die Entscheidung jedoch nicht, denn die EU-Kommission könnte einen neuen Entwurf vorlegen. Die Kritiker unter den EU-Parlamentariern wollen hingegen erreichen, dass auch bereits als Hilfsmittel zugelassene Enzyme genauer untersucht werden.