„Hier stehe ich, ich kann nicht anders ...“ – Martin Luther hat am 18. April 1521 vor dem Wormser Reichstag ein beeindruckendes Beispiel dafür gegeben, wie ein mutiger Mann seine Überzeugung auch gegen Bedrohung aufrechterhält. Er hat außerdem der Überzeugung, dass ein Mensch in Glaubensfragen keine Vermittler brauche, zu neuer Gültigkeit verholfen.

Auf Martin Luther geht auch die klare Trennung zwischen Aufgaben des Staates und Aufgaben der Kirche zurück. Im Laufe der Jahrhunderte nach der Reformation hat es allerdings eine nicht immer gute Nähe zwischen staatlicher Obrigkeit und evangelisch-lutherischer Kirche gegeben. Zeitweilig war die Kirche als kritisches Gegenüber des Staates fast verstummt. Im modernen Staat erfüllen Staat und Kirche jeweils eigene Aufgaben, verstehen sich aber als Kooperationspartner. Dieses Rollenverständnis ist heute das Fundament guten Zusammenwirkens für die Bürgerinnen und Bürger.

In Hamburg hat der Rat die Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen, dem Mitarbeiter und Freund Luthers, am 15. Mai 1529 angenommen. Die Stadtoberen folgten hierbei einer Forderung aus der Bevölkerung nach Einführung der Reformation. Neu geregelt wurden Kirchen-, Schul- und Armenwesen. Es entstanden außerdem festgeschriebene Kontrollrechte von in den Kirchspielen gewählten Ausschüssen (Oberalten) an Beschlüssen des Rates. Dies waren für die Zukunft bedeutsame demokratische Elemente. Olaf Scholz