Mit 16 Millionen Euro werden 28 sehr unterschiedliche Projekte drei Jahre lang gefördert

„Wer von frühester Kindheit oft Schuhe trägt, bewegt sich anders als die Menschen, die häufig barfuß durch die Welt laufen. Wir erforschen mit Partnern in Südafrika, ob Barfußlaufen Haltungs- und Bewegungsstörungen bei Kindern verhindert. Mit Partnern in Hamburg untersuchen wir, ob Barfußlaufen eine Therapiemöglichkeit ist, um beispielsweise die Sturzgefahr im Alter durch instabiles Gehen zu mindern“, sagt Prof. Astrid Zech von der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft der Uni Hamburg.

Die Expertin für Barfußforschung leitet eines von insgesamt 28 Projekten, die in den kommenden drei Jahren 16Millionen Euro im Rahmen der Landesforschungsförderung erhalten. In ihnen suchen Forscher Antworten auf Fragen wie diese: Was ist Musik im digitalen Zeitalter? Wie lässt sich die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen strategisch sicherstellen? Wie funktionieren die zentralen Knotenpunkte der Reizübertragung im Gehirn, die Synapsen? Beeinflussen Suchmaschinen die Erstellung von Information? Wie entwickelt sich die Versorgung von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen? Welche neuen Wege in der Diabetes-Diagnostik gibt es? Wie muss die Stadt der Zukunft gestaltet werden? Wie kommunizieren unsere Zellen mit ihrer Umwelt? Die Liste der Themen, die die Wissenschaftler erforschen wollen, ist lang und bunt. Sie spiegelt die Vielfalt der Hochschulen wider, an denen die Projekte beheimatet sind.

Zehn Projekte wählten die Gutachter, beauftragt von der Wissenschaftsbehörde, für die Universität Hamburg (UHH) aus, sechs für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), vier für die HafenCity Universität (HCU), drei für die Technische Hochschule Hamburg-Harburg (TUHH), je zwei für die Hochschule für Musik und Theater (HfMT) und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sowie eines für die Hochschule für bildende Kunst (HfbK). Nahezu jedes dieser Forschungsprojekte gestalten die Antragsteller gemeinsam mit anderen (Hamburger) Hochschulen und/oder außeruniversitären Partnern – manche sind sogar in China beheimatet wie die Chinesische Akademie der Wissenschaften oder die Peking University. Beide sind Partner in einem Projekt, das das Wechselspiel zwischen Wahrnehmen und Lernen erforscht.

Nicht alle Projekte haben aber so viele Partner wie die, mit denen internationale Forschungskooperationen angestrebt werden. Mit gleich zwölf Experten vorwiegend aus dem Ausland erforscht Prof. Jens Rohwer von der Uni Hamburg die Flechten rund um die Ostsee, und mit zehn Kolleginnen und Kollegen will Prof. Johann Anselm von der Uni Hamburg ein Netzwerk aufbauen, um die Kulturgeschichte des Ostseeraumes in der Frühen Neuzeit zu ergründen. Der Ostseeraum steht auch im Mittelpunkt der Forschungskooperation „Baltic Energy Net“, die Prof. Walter Leal (HAW) mit sechs Partneruniversitäten gestaltet.

Einige – genau sechs der geförderten Projekte – sind sogenannte Graduiertenkollegs. Im Mittelpunkt stehen die Studierenden, die promovieren wollen. Zwei Beispiele: Unter dem Titel „Ästhetiken des Visuellen“ bietet die Hochschule für bildende Künste dem Nachwuchs aus künstlerischen wie wissenschaftlichen Disziplinen gleichermaßen an, sich im Rahmen einer Promotion mit Aspekten des „Virtuellen“ auseinander zu setzen. Da die Forschungsvorhaben sowohl künstlerisch-forschend wie wissenschaftlich-theoretisch sein können, wirken in diesem Graduiertenkolleg neben dem Zentrum für Performance Studies auch das Exzellenzcluster CliSAP und das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik mit.

Ebenso setzt das künstlerisch- wissenschaftliche Graduiertenkolleg „Versammlung und Teilhabe: Urbane Öffentlichkeiten und performative Künste“, das die HafenCity Universität Hamburg organisiert, auf ein transdisziplinäres Forschen zwischen Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft.

Diese Graduiertenkollegs werden, wie die vier der Universität Hamburg, über einen Zeitraum von drei Jahren mit jeweils 300.000 Euro gefördert. Die Forschungsverbünde erhalten im gleichen Zeitraum je 400.000 Euro, die wissenschaftlich-künstlerischen Einzelvorhaben jeweils bis zu 60.000 Euro.