Welches Land bearbeitet einen Asylantrag in Europa?

Diese Frage regelt die europäische Verordnung „Dublin III“, die 2013 in neuer Fassung von den EU-Innenministern verabschiedet wurde. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und der Schweiz und wurde auf Druck der starken Staaten wie Deutschland und Frankreich durchgesetzt. Danach wird nur in einem europäischen Staat, nämlich jenem, in den der Flüchtling zuerst einreist, ein Asylantrag bearbeitet. Auch Anträge von Ehepartnern, Eltern und minderjährigen Kindern werden, selbst wenn diese in unterschiedliche Staaten einreisen, nur in einem Staat bearbeitet.

Welche Probleme gibt es?

Reisen Erwachsene in einen der genannten Staaten ein, geben dort Fingerabdrücke ab oder stellen einen Asylantrag, ist dieser Staat zuständig. Da der Großteil der Flüchtlinge über die ärmeren Staaten am geografischen Rande Europas auf dem Landweg oder Seeweg einreist, tragen diese Staaten die größte Last. Hier treffen die Flüchtlinge oft weder auf ein menschenwürdiges Aufnahmesystem, noch erhalten sie ein korrektes Asylverfahren. Deshalb setzen viele Menschen ihre Flucht in andere EU-Staaten fort. Von dort werden sie in der Regel in ihr Ankunftsland zurückgeschickt.

Für Minderjährige ohne Familie gilt, dass der Staat, in dem sich der Minderjährige aufhält und einen Asylantrag gestellt hat, zur Prüfung verpflichtet ist.

Sind die Regelungen für die Behörden zwingend?

Nein. Ein Mitgliedstaat, in dem sich ein Flüchtling aufhält, muss aktiv den anderen Mitgliedstaat, den er für zuständig hält, um (Wieder)Aufnahme bitten. Die gesetzlichen Regelungen sehen jedoch keine Verpflichtung vor, dies zu tun. Vielmehr kann jeder Mitgliedstaat einen Antrag prüfen, auch wenn er einen anderen Staat für zuständig hält (Art. 17 Abs. 1 „Dublin III“).

Die 2013 mit Art. 3 Abs. 2 eingeführte Möglichkeit, die Staaten zu entlasten, in denen systematische Schwachstellen bei den Aufnahmebedingungen und in der Gestaltung des Asylverfahrens vorliegen, bietet eine weitere Chance auf gerechte Verteilung.

Informationsstellen für Migranten: Fluchtpunkt, kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge,Tel: 040/432500 info@fluchtpunkt-hamburg.de

Kirchliche Flüchtlingsarbeit in Hamburg, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Ökumenische Arbeitsstelle, Gisela Nuguid, Tel: 040/519000888, g.nuguid@kirche-hamburg-ost.de

Migration und Integration, Caritasverband für Hamburg e. V., Sinischa Balaz, Tel: 040/28014086, balaz@caritas-hamburg.de