In Deutschland leben etwa 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Dabei haben die 2,95 Millionen Menschen, die in der Türkei ihre Wurzeln haben, den größten Anteil.

In den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts mangelte es in der Bundesrepublik Deutschland an Arbeitskräften. Daher wurde sogenannten Gastarbeitern ein befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gewährt. Ausländische Arbeitskräfte sollten in Landwirtschaft und Industrie beschäftigt werden.

Am 20. Dezember 1955 wurde das erste Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik und Italien beschlossen. Am 30. Oktober 1961 wurde das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Türkei unterzeichnet. Der Aufenthalt der türkischen Gastarbeiter wurde auf zwei Jahre befristet. Weitere Bedingungen waren eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsuntersuchung. Außerdem wurde der Familiennachzug ausgeschlossen. Nach zwei Jahren haben viele Gastarbeiter ihre Familien trotzdem nach Deutschland geholt, es kamen immer mehr Ausländer. Die Anwerbung ging mit der wirtschaftlichen Rezession 1966/67 zurück, die Ölkrise 1973 führte schließlich zu einem Anwerbestopp. Zu dieser Zeit gab es etwa 500.000 bis 750.000 Türken in Deutschland. Viele Deutsche lieben heute die türkische Küche. Das erkennt man an den vielen Döner-Imbissläden im Stadtbild. Die meisten türkischstämmigen Mitbürger sind in Deutschland integriert.