Art. 24 der Uno-Konvention verpflichtet Deutschland, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Hamburg hat als eines der ersten Bundesländer im Jahr 2009 das Hamburger Schulgesetz geändert und Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht eingeräumt, allgemeinbildende Schulen zu besuchen und dort mit Regelschulkindern gemeinsam unterrichtet zu werden. Von diesem Recht haben viele Eltern in diesem und im vergangenen Jahr Gebrauch gemacht. Bisher wurden Kinder mit Förderbedarf in Integrationsklassen, integrativen Regelklassen oder Förderschulen unterrichtet.

Seither reißt die Kritik an dem neuen Schulkonzept nicht ab. Die vier Hauptkritikpunkte sind:

1. Die Mittelzuteilung erfolgt nach einer Pauschale, die aus der Zahl der Schüler und der sozialen Lage der Schule errechnet wird. Für fünf Prozent eines Jahrgangs wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf angenommen. Diese "Systemische Ressourcenzuteilung" führe zu Ungerechtigkeiten, da sie sich nicht am tatsächlichen Bedarf der Schule orientiere. Der ergebe sich aus der Anzahl der Schüler mit Förderbedarf und dem individuellen Aufwand, den die Schwere der Behinderung fordert.

2. Für die Lehrer gab es kaum vorbereitende Schulungen.

3. Bemängelt wird, dass die Schüler nicht mehr von Fachkräften beurteilt werden, sondern eine "Beobachtung in der Schule" ohne klare Kriterien stattfinden soll.

4. Künftig sollen neben Sonderpädagogen auch Sozialpädagogen und Erzieher im Verhältnis 40 zu 60 Prozent die sonderpädagogische Förderung an den Regelschulen übernehmen. Das bedeute eine Verschlechterung der Förderqualität, sagen die Kritiker.