Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft. Großanlagen müssen gemeldet werden

Stade. Eine neue Trinkwasserverordnung ist seit kurzem in Kraft. Nach dieser Verordnung sind Großanlagen zur Trinkwassererwärmung anzeigepflichtig.

Diese Regelung gilt sowohl für Neuanlagen als auch für bereits vorhandene Anlagen. Alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit einem Trinkwasserspeicher von mindestens 400 Litern oder Rohrleitungsvolumen von mindestens drei Litern zwischen dem Ausgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle müssen ihre Trinkwasserwärmungsanlagen schriftlich dem Gesundheitsamt melden. Betroffen sind hiervon beispielsweise Hotels, Mietwohnungen, Schulen, Kindergärten oder Altenheime.

Grund für diese Meldepflicht ist eine Sicherheitsmaßnahme der Behörden, die Gesundheitsrisiken eindämmen wollen, die von so genannten Legionellen ausgehen. Legionellen sind Bakterien, die in geringen Konzentrationen überall im Wasser vorkommen können. Ihre optimalen Vermehrungsbedingungen finden sie in Warmwassersystemen bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius, bei Wassertemperaturen über 60 Grad Celsius sterben die Legionellen jedoch schnell ab. Eine Absenkung der Warmwassertemperatur mit dem Ziel einer Energieeinsparung ist somit gesundheitlich als riskant zu bewerten.

Neben der zu niedrigen Temperatur von Wasser in den Behältern stellen auch ungenügend gewartete Rohrleitungssysteme mit ihren Ablagerungen und Biofilmen eine Gefahrenquelle dar, die Legionellen ideale Vermehrungsmöglichkeiten bieten. Diese Gefahrenquellen sollen nun mit Hilfe der neuen Meldepflicht eingeschränkt werden sollen. Betroffene können das Formblatt für die Meldung beim Kreis-Gesundheitsamt unter Ruf 04141/1 27 34 anfordern.