Voriges Jahr nutzten im Kreisgebiet 1424 junge Leute unter 17 das Angebot

Kreis Pinneberg. Seit seiner der Einführung hat sich der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" im Kreis Pinneberg bewährt. Stellten im Kreis Pinneberg im Jahr 2006 noch 614 Teilnehmer den Antrag, waren es im Jahr 2010 schon 1424 Teilnehmer. Die Durchfallquote bei den Prüfungen sei geringer als die der anderen Bewerber und auch die Rate der Verkehrsauffälligkeiten ist niedriger, so Kreis-Pressesprecher Marc Trampe.

Das "Begleitete Fahren ab 17" sei auch für Jugendliche, die ihren Führerschein im Ausland, etwa im Rahmen eines Austauschschuljahres erwerben, interessant. In den USA beispielsweise liege das Mindestalter zur Erlangung einer Fahrerlaubnis teilweise bei 16 Jahren. Kommen diese Jugendlichen zurück nach Deutschland, war es vor dem Start des Modellversuchs so, dass sie - obwohl sie das in Deutschland geltende Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht hatten - den Führerschein hier ein halbes Jahr nutzen durften. Waren sie nach Ablauf der sechs Monate noch nicht 18 Jahre alt, mussten sie bis zur Volljährigkeit warten und durften nicht mehr fahren. Trampe: "Diese Lücke überbrückt nun das 'Begleitete Fahren mit 17". Zwar müsse dann ein Begleiter bei den Fahrten dabei sein, aber die Jugendlichen blieben mobil.

Dieser Lückenschluss sei umso wichtiger, da sich zum 30. Juni 2011 die Fahrerlaubnis-Verordnung ändere. Mit dem im Ausland erworbenen Führerschein dürfe man zukünftig nur dann in Deutschland ein halbes Jahr fahren, wenn man das in Deutschland geltende Mindestalter von 18 Jahren erreicht habe. Bisher dürften auch unter 18-jährige ein halbes Jahr mit dem in Ausland erworbenen Führschein fahren.