BUND und Nabu berufen sich auf das europäische Naturschutzrecht

Haseldorf/Hamburg. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) erwägen eine Klage gegen die geplante Elbvertiefung, sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Das ist voraussichtlich noch im Frühjahr der Fall.

Dann werden die Juristen der beiden Verbände das Dokument prüfen, um die mehrere hundert Millionen teure Ausbaggerung der Fahrrinne vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu stoppen. Das kündigt Hans Ewers, Nabu-Schutzgebietsreferent für die Haseldorfer Marsch, gegenüber dem Abendblatt in Pinneberg an. Das Land Schleswig-Holstein hat der Elbvertiefung bereits zugestimmt.

"Diese Elbvertiefung ist ökologisch nicht mehr verträglich und verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht", sagt Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND-Landesverbands Hamburg.

Die Politiker kommentieren die Klagepläne der Umweltschützer unterschiedlich. Während Valerie Wilms, Bundestagsabgeordnete der Grünen aus dem Kreis Pinneberg, dem Abendblatt gegenüber Verständnis signalisiert, verweist CDU-Kollege Ole Schröder auf die Gefahr für die Arbeitsplätze im Hamburger Hafen, in dem auch viele Bürger aus dem Umland ihr Brot verdienen. Jede weitere Verzögerung sei problematisch, weil der Hamburger Hafen jetzt schon ins Abseits gerate. SPD-Vertreter Ernst-Dieter Rossmann bleibt distanziert. "Ich wünsche mir eine solche Klage nicht", sagte der Bundestagsabgeordnete. Aber er respektiere den Anspruch der Naturschützer darauf.