Immer weniger Personal für die Notfallmedizin

Gravierende Auswirkungen auf die rasche ärztliche Versorgung von Unfallopfern hat der Ärztemangel in Deutschland. Die Zeit bis zum Eintreffen eines Notarztes habe sich von durchschnittlich fast acht Minuten um 2,2 Minuten verlängert. Das mahnte Professor Peter Sefrin von der Universität Würzburg anlässlich des dritten MPC-Verkehrssicherheitstages in Berlin an.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte hält diese Entwicklung im Rettungswesen für alarmierend. Knapp zwei Minuten klängen für den Laien bedeutungslos, doch in vielen Fällen entscheide sich in dieser Zeit, unter welchen Langzeitfolgen ein Unfallopfer leiden werde, erklärte Sefrin.

Jährlich fallen rund zwei Millionen Notarzteinsätze in Deutschland an. Dafür gibt es etwa 1100 Notarztstützpunkte und rund 80 Luftrettungszentren. Die Folgen des zunehmenden Ärztemangels haben unweigerlich Auswirkungen auf das deutsche Rettungswesen. Die geringer werdende Zahl der Ärzte hat zu vermehrter Konzentration der Krankenhäuser auf Kernkompetenzen geführt, für die Notfallmedizin steht weniger Personal zur Verfügung. Zudem sind die Hospitäler vielfach in private Trägerschaften übergegangen, die ihre Häuser nur noch nach betriebswirtschaftlichen Kriterien führen. Dies lässt sich mit der Notversorgung nicht vereinbaren, da die Vergütung seitens der Krankenversicherer die Kosten bei Weitem nicht deckt.

Einer der Gründe ist, dass Notfallkrankenhäuser grundsätzlich Intensivbetten bereithalten und andere technische Voraussetzungen bieten müssen, auch wenn diese nicht laufend genutzt werden. Da Rettungsärzte meist von Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden, ergibt sich eine Konkurrenz zum normalen Krankenhausbetrieb, der bereits unter Ärztemangel leidet.

Es könne geschehen, so Sefrin, dass ein Arzt mit einem Schwerverletzten eine Stunde im Hubschrauber auf der Autobahn stehe. Für Sefrin ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, dass der Rettungsdienst wegen Gewinnerzielung körperschafts- und gewerbesteuersteuerpflichtig sei, nicht nachvollziehbar.