Bei Schnee auf Straßen und Bürgersteigen müssen Hausbesitzer und Mieter ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Diese sieht vor, dass sämtliche Gehwege vor dem Haus sowie Wege zum Parkplatz, Müllcontainer oder Briefkasten unverzüglich nach Ende des Schneefalls von Schnee zu befreien und rutschfest zu machen sind. Das bezieht sich auch auf die Verbindung des Gehweges zu Bushaltestellen oder Fußgängerüberwegen. Eisglätte muss abgestreut werden, sobald sie eintritt. Generell gilt dabei der Rahmen des Zumutbaren: Vorbeugend zu streuen ist nicht erforderlich. Die Verwendung von Salz ist in fast allen Bundesländern verboten. Auf Bürgersteigen ist eine 100 bis 120 Zentimeter breite Schneise zu räumen, zwei Passanten müssen aneinander vorbeigehen können, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 8/03). Bei Wegen auf Privatgrundstücken reicht dagegen ein 50 Zentimeter breiter Streifen. Treppen müssen in voller Breite von Schnee und Eis befreit werden.

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