Die Ausbildung dauert (ohne Repetitorium und Vorbereitung auf die Überprüfung beim Amtsarzt) in der Regel mindestens zwei bis drei Jahre. Manche Schulen, wie die BDH-Verbandsschulen (der BDH hat über 3000 Mitglieder), erfüllen besondere Qualitätskriterien.

So werden die Lehrpläne von Experten überprüft, ebenso wie die Verträge. Die Schulen müssen vor Aufnahme als Verbandsschule (und dann alle zwei Jahre) eine Evaluation durch ihre Schüler durchführen. Die Schulleiter verpflichten sich, an der laufenden Verbesserung der Ausbildung und der Erarbeitung und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen teilzunehmen. Dadurch wird ein entsprechender Qualitätsstandard gewährleistet. Der BDH hat keine eigenen Schulen und kann deshalb eine unabhängige Aufsicht leisten. Grundsätzlich sollte jeder Interessent vor Abschluss eines Vertrages für mindestens 14 Tage an einem Probeunterricht teilnehmen - gute Schulen bieten das an - und dabei das Gespräch mit Mitschülern suchen, um etwaige Unzufriedenheiten und Schwachstellen der jeweiligen Schule erkennen zu können.

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