Viele Autofahrer lassen Jahr für Jahr ihre Kfz-Versicherung weiterlaufen und wissen vielleicht nicht, dass es einen günstigeren Anbieter gibt.

Verbraucher, die das Gefühl haben einen zu hohen Versicherungs-Beitrag zu bezahlen, sollten sich den 30. November rot im Kalender markieren, denn dies ist der Stichtag, um in eine günstigere Kfz-Versicherung wechseln zu können.

Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen

Es gibt viele unterschiedliche Aspekte, die den Kfz-Versicherungsbeitrag bestimmen. Wenn man diese überprüft und mit den Leistungen anderer Versicherer vergleicht, kann sich eine Kündigung der bestehenden Versicherung finanziell lohnen. Autofahrer, die beispielsweise ihr Fahrzeug alleine nutzen, können genauso Geld sparen wie diejenigen, die die jährliche Kilometerleistung unterschreiten, die sie bei Vertragsabschluss angegeben haben.
Auch beim Thema Selbstbeteiligung lässt sich einiges einsparen. Am besten rechnet man sich verschiedene Varianten beim Selbstbehalt einmal durch. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko-Versicherung und 300 Euro in der Vollkasko sind in der Regel die günstigste Kombination. Am einfachsten lässt sich dies mit einem Kfz-Versicherungsvergleich berechnen.


Die Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss
Für ältere Fahrzeuge benötigt man nur eine Teilkasko-Versicherung. Eine Vollkasko-Versicherung ist nur empfehlenswert für Neu- oder Jahreswagen, Leasing- oder sehr wertvollen Autos. Die Haftpflichtversicherung ist aber für Fahrzeughalter ist ein absolutes Muss und hier sollten sie auf eine hohe Deckungssumme achten. Denn schnell kann es passieren, dass bei einem Unfall ein Schaden in Millionenhöhe entsteht. Die meisten Kfz-Versicherungen decken oft nur einen Betrag bis zu 7,5 Millionen Euro ab. Übersteigt der entstandene Schaden diese Summe, muss der Versicherungsnehmer für den Restbetrag haften. Deswegen sollte die Deckungssumme 100 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen.

Günstig heißt nicht automatisch gut

Verbraucher sollten aufpassen, nicht in eine Sparfalle zu tappen, denn nicht jedes günstige Versicherungsangebot ist auch wirklich so gut wie es sich anhört. Geringe Beiträge könnten beispielsweise auf eine Lücke im Versicherungsschutz hindeuten. Deshalb sollten neue Verträge sorgfältig geprüft werden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Versicherungskriterien, die für den Versicherungsnehmer wichtig sind (wie beispielsweise die freie Werkstattwahl nach einem Unfall), von der Kfz-Versicherung abgedeckt werden.

Eine Kündigung ist auch nach dem 30. November möglich

Der Stichtag 30. November ist aber nicht der einzige Termin, an dem Versicherungen gekündigt werden können. Es gibt noch das sogenannte Sonderkündigungsrecht, von dem Versicherungsnehmer Gebrauch machen können. Das Recht tritt ein, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne die Autoversicherung anzupassen bzw. der Versicherungsschutz nicht um mindestens einen Punkt erweitert wird. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch bei Änderungen der Typ- und Regionalklasse. Diese außerordentliche Kündigung muss einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung ausgesprochen werden - und zwar am besten schriftlich und per Einschreiben. Übrigens: Wer ein neues Auto kauft, kann selbstverständlich auch die Versicherung wechseln – für diesen Fall gibt es keine Kündigungsfristen.

Kündigung schriftlich bestätigen lassen 

Die Kfz-Versicherung sollte man erst kündigen, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist, denn Versicherungsanstalten müssen nicht jeden Versicherer annehmen. Wer seine bestehende Autoversicherung kündigt, gibt seiner Versicherungsgesellschaft mit dem Kündigungsschreiben zudem die Chance, den bestehenden Vertrag anzupassen und ihn ggf. günstiger anzubieten. Ein wichtiger Hinweis: Verbraucher sollten sich die Kündigung ihrer Versicherung immer schriftlich bestätigen lassen.