Die erste Frühlingssonne verführt zum Cabrio fahren, ein Novemberregen dagegen nicht. Deshalb lassen viele Cabrio-Besitzer ihr Auto mit einem Saisonkennzeichen zu. Das hilft, Versicherungsprämie und Kfz-Steuer zu sparen. Doch rechnen Sie lieber nach und machen Sie einen Versicherungsvergleich .

Ein Saisonkennzeichen ist für alle interessant, die alljährlich nur in einem bestimmten Zeitraum mit ihrem Auto, Motorrad oder Wohnmobil fahren. Sie sparen doppelt – erstens bei der Versicherungsprämie, zweitens entfallen Aufwand und Kosten für das ständige An- und Abmelden. Die Zulassungsstelle erteilt ein Saisonkennzeichen für mindestens zwei und maximal elf Monate. In dieser Zeit darf das Gefährt auf der Straße rollen. Erkennbar ist die Saison auf dem Nummernschild – durch zwei untereinander stehende zweistellige Ziffern am rechten Rand, welche die Monate der Gültigkeit anzeigen.

Die Kfz-Versicherung passt sich dem Zulassungszeitraum an, sie wird ebenfalls nur einmal abgeschlossen und gilt dann fortlaufend. „Geben Sie beim Berechnen der Prämie bei der Auswahl ‚Saisonkennzeichen’ einfach die entsprechenden Monate an“, erklärt Hartmut Schmid, Produktmanager beim Finanzportal Aspect Online. „Und nutzen Sie einen Vergleichsrechner, denn die Prämien preiswerter und teurer Anbieter liegen meist um mehrere hundert Euro auseinander.“ Bei der Beitragsberechnung gilt eigentlich eine einfache Regel: Die anteilige Prämie steht im direkten Verhältnis zur Prämie für das Gesamtjahr. Wer sechs Monate fährt, zahlt nur die Hälfte von dem, was fürs ganze Jahr fällig wäre.

Die meisten Kfz-Versicherungen rechnen so, doch unangenehme Überraschungen bleiben nicht aus. Versicherungsexperte Hartmut Schmid rechnet ein Beispiel für ein neunmonatiges Saison-Kennzeichen bei einem namhaften Anbieter vor. Für einen BMW Z4 mit Hamburger Kennzeichen zahlt der Besitzer (Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung, Teilkasko mit 150 Euro *) 621,40 Euro, fürs komplette Jahr nur 571,61 Euro. Übrigens lohnt es sich, die Saison mindestens sechs Monate laufen zu lassen, erst dann wechselt der Versicherungskunde jährlich in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse.

Außerhalb der Saison gilt für das Auto eine so genannte Ruheversicherung und es darf nicht auf öffentlichen Straßen stehen. Die Haftpflichtversicherung bleibt aktiv. Wünscht der Cabrio-Besitzer weiterhin Schutz in der Kaskoversicherung, dann muss er sein Fahrzeug in einer Garage oder einem „umfriedeten Raum“ unterstellen. Die Frage, wie so ein Platz auszusehen hat, beschäftigte das Oberlandesgericht Schleswig (Az. 16 U 143/08). Im betreffenden Fall ging es um ein Wohnmobil, das in seinem Winterquartier an drei Seiten von Mauern und Hecken umgeben war. Die offene Seite war durch eine Kette gesichert. Der Wagen wurde aufgebrochen und die Kfz-Versicherung verweigerte die Zahlung, weil der Standort kein umfriedeter Raum sei. Das Gericht sah die Lage anders. Nach seiner Auffassung konnte der Kunde davon ausgehen, dass Schutz besteht. Schließlich ließen die Versicherungsbedingungen für einen Nicht-Fachmann diesen Schluss eindeutig zu. Die Gesellschaft musste zahlen.

(* Risikoprofil: BMW Z4, 177 PS, Erstzulassung April 2010, Schadenfreiheitsklasse 10 in Haftpflicht und Vollkasko, Laufleistung 6.000 km, Alleinfahrer, Garage)