In einer Eigentümergemeinschaft muss man über bauliche Veränderungen abstimmen. Das gilt auch dann, wenn man aus ­begründeter Sorge um sein Auto ein Carport errichten will, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden hat.

    Um seinen Wagen vor herabfallenden Kastanien und Baumharz zu ­schützen, wollte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Carport als Unterstellmöglichkeit bauen. Andere Eigentümer waren mit ­diesem Entschluss nicht einverstanden, der Fall landete schließlich vor Gericht. Bei der Kastanie und ihren Früchten handle es sich um „Gegebenheiten der Natur“, heißt es in dem Urteil, über das der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet. Diese müsse der ­Wohnungseigentümer hinnehmen, ­zu­mal sie ihm beim Kauf des Objekts bekannt gewesen seien. Außerdem ­träten die Probleme mit der Kastanie nur zu ­bestimmten Zeiten im Sommer und Herbst auf. Der Wohnungseigen­tümer muss also mit seinem Stellplatz in der Nähe einer Kastanie leben. (Az. 14 S 6188/17)