Elektroautofahrer haben künftig eine bessere Kontrolle über ihre Fahrstromrechnung. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat die ersten Zertifikate für eichrechtkonforme Ladesäulen erteilt. Diese können nicht nur den Stromverbrauch eines Tankvorgangs ermitteln, sondern ihn auch für den Kunden darstellen und für spätere Überprüfungen speichern.

    Funktionierende Stromzähler in Ladesäulen gibt es zwar teilweise schon – zumindest für die langsamen Wechselstromladesäulen –, bislang waren die Werte mit wenigen Ausnahmen aber weder für Kunden noch für die zwischen sie und den Stromversorger geschalteten Roamingdienste vernünftig nutzbar. Wer an einer Ladesäule tankt, kann beispielsweise Strommenge und Kosten häufig erst sehen, wenn die monatliche Abrechnung in der Post ist. Reklamationen sind so nur schwer möglich.

    Das wachsende Angebot an eichrechtkonformen Ladesäulen dürfte einen großen Einfluss auf die Preismodelle des mobilen Fahrstrommarkts haben. Ohne das transparente Messverfahren darf der Strom seit Anfang des Jahres nur noch in Ausnahmefällen kilowattweise abgerechnet werden. Viele Ladesäulenbetreiber behelfen sich damit, stattdessen eine Pauschale zu verlangen oder den Strom direkt zu verschenken. Teilweise wird auch nach Zeit abgerechnet, was einige Eichämter jedoch nicht akzeptieren, da in diesem Fall das gleiche Problem mit der Nachvollziehbarkeit besteht wie bei der Abrechnung nach Kilowattstunden. Zudem sind Fahrer von E-Autos mit geringer Ladeleistung pro Stunde dort finanziell gegenüber Nutzern von schnell ladenden Modellen benachteiligt.