Vor und nach der Reise werden Wohnwagen häufig am heimischen Straßenrand abgestellt. Das ist nur für begrenzte Zeit erlaubt. Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf bis zu zwei Wochen im öffentlichen Raum geparkt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 Euro. Ragt der Caravan über die Flächenmarkierung hinaus, ist das Abstellen verboten. Das Bußgeld bei Nichtbeachtung beträgt 10 bis 30 Euro. Zudem dürfen Anhänger über 2,8 Tonnen auch dort nicht auf dem Gehweg parken, wo das ausdrücklich erlaubt ist. Nur für Gespanne gibt es keine zeitliche Begrenzung.