Für das Zuparken von Straßenbahnschienen hat ein Autofahrer in Frankfurt ein hohes Lehrgeld gezahlt: Er musste für alle Fahrgäste einer von ihm blockierten Straßenbahn die Weiterfahrt mit dem Taxi zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt hat ihn zur Übernahme der Kosten von rund 980 Euro verurteilt, die dabei zusammenkamen. Eine Stunde blockierte das Fahrzeug den Linienverkehr. Den Einwand, die Straßenbahn hätte zurückgefahren werden können, nannte das Gericht nicht zumutbar. Fahrten entgegen der Fahrtrichtung seien nur unter großem personellen Aufwand möglich. (32 C 3586/16 (72))