Hand auf den Fahrzeugschein: Kennen Sie die „im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm“ Ihres Autos? Das ist diese nur auf den ersten Blick erstaunlich hoch erscheinende Zahl, die sich hinter Ziffer F.2 der Zulassungsbescheinigung verbirgt. Und die, sobald man alles eingepackt hat, was man für den Urlaub mit Kind, Kegel, Haushund, Großeltern, Urlaubslektüre, Reiseproviant und sonstigem Krams braucht, mindestens 300 Kilogramm zu niedrig ist.

    Doch selbst ohne Anhang kommt man recht fix in die Bredouille: Im offiziellen Leergewicht sind zwar Tankfüllung und Grundausstattung drin. Auch an die Person hinterm Steuer hat man gedacht – und 68 Kilogramm plus sieben Kilogramm Gepäck veranschlagt. Damit das bei mir hinhaut, müsste ich nicht nur sämtliches Gepäck zu Hause lassen und mich vollständig entkleiden – ich wäre auch zu die Fahrtüchtigkeit nachhaltig einschränkenden Amputationsmaßnahmen gezwungen. Dabei bin ich weder turmhoch noch globusförmig. Zusatzausstattung fehlt auch gern in der Berechnung – und treibt das echte Leergewicht weiter in die Höhe. Schwupps sind von der angeblichen halben Tonne Zuladung nur noch 300 Kilogramm übrig.

    Diese lustigen Fernsehwerbungen, in denen Taucheranzüge samt Sauerstoffflaschen, Fahrräder, Surfbretter und diverse andere Sportgeräte anstandslos im Minivan verschwinden, bevor vier lächelnde, durchtrainierte Menschen einsteigen und in den Sonnenuntergang fahren? Hinter der nächsten Kurve wartet schon der Schutzmann, um einen Strafzettel zu schreiben und die Hälfte des Geraffels wieder ausladen zu lassen.