Grundsätzlich müssen laut Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) alle Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum „möglichst weit rechts“ fahren. Dabei gilt ein Sicherheitsabstand von rund einem Meter zum Fahrbahnrand als sinnvoll. Auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur pro Richtung gibt es Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot. In der Stadt dürften Autos bis 3,5 Tonnen, Motorräder und Fahrräder ihre Spur frei wählen. Dabei dürfen sie auch rechts schneller fahren als links. Diese Regelung gilt nur für normale Straßen; Stadtautobahnen sind ausgenommen.