Wer außerhalb geschlossener Ortschaften kurz am Fahrbahnrand hält, muss laut StVO immer das Licht seines Autos einschalten. Steht das Auto an einer schwer einsehbaren Stelle, gilt: Warnblinker an- und Warndreieck aufstellen. Bei schnellem Verkehr sollte das Warndreieck rund 100 Meter vom Fahrzeug entfernt platziert werden. Dies gilt generell bei Pannen und Notstopps.