Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert Bußgelder ab 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nach einem Unfall zwar für Schäden der Opfer auf, auch wenn der Verursacher auf Sommerreifen gefahren ist. Jedoch könne der Versicherer im Einzelfall bis zu 5000 Euro Regress vom Versicherten fordern.