Für pseudoerzieherische Maßnahmen und Selbstjustiz ist auf der Straße kein Platz. Wer andere durch Bremsaktionen maßregelt, muss damit rechnen, für den Schaden voll zu haften, wenn der Hintermann dabei auffährt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Solingen (Az. 13 C 427/15) hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet.