Der Oldtimer ist vorübergehend abgemeldet, und die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) fällig? Dann dürfen Autofahrer dennoch mit dem Oldie selbst zu Prüf- und Zulassungsstelle fahren, erklärt die Zeitschrift „Auto Bild Klassik“ (Ausgabe 09/17). Das müsse aber auf dem direkten Weg passieren. Und die Behörde muss im selben oder im angrenzenden Bezirk sitzen. Die entstempelten Nummernschilder müssen die Oldtimer-Fahrer dabei am Auto montiert haben. Wichtig: Vorher mit der Versicherung darüber sprechen, damit der Schutz der Kfz-Haftplicht gewährleistet ist.