Tatütata – hört ein Autofahrer ein Martinshorn, muss er schnell erfassen, woher ein Rettungsfahrzeug kommt.
Dazu darf er im Zweifel auch an einer grünen Ampel bremsen. Darauf müssen sich Nachfolgende einstellen. Fahren sie auf, müssen sie unter Umständen komplett für den Schaden haften. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 306 O 141/16).