Wird an einem gefährlichen Abschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert, darf man nach dem Ende der Gefahrenstelle wieder Gas geben, auch ohne explizite Aufhebung. Ein Autofahrer wurde nach einer mit einem Tempolimit von 80 km/h belegten Autobahnrechtskurve auf der anschließenden Geraden mit 112 km/h geblitzt. Gegen das verhängte Bußgeld von 130 Euro klagte der Fahrer am Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 2 RBs 140/16). Mit Erfolg: Die Kombination aus zwei Schildern am Pfeiler bedeutet eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung.