Die Führerscheine für Kleintransporter und Klein-Lkw gelten ab sofort nur noch befristet. Inhaber müssen für eine Verlängerung alle fünf Jahre eine Gesundheitsprüfung absolvieren, wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitteilt. Betroffen sind rückwirkend alle ab dem 19. Januar 2013 erstmals ausgestellten Führerscheine der Klassen C1 und C1E. Ein Verstoß gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird als Straftat sanktioniert. Die Verlängerung sollte spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden.