Bei der Kfz-Kasko-Versicherung sollten Autofahrer darauf achten, dass der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt. Der Versicherungsschutz gilt dann auch bei schwerem Fehlverhalten des Versicherten. Eine entsprechende Klausel sollte im Vertrag nicht fehlen, rät die Stiftung Warentest. Etwa: „Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens.“ Sonst kann der Versicherer die Leistungen kürzen oder kommt unter Umständen für Schäden gar nicht auf.