Wer während der Fahrt im Auto Musik hören oder Telefonate führen möchte, sollte dazu keinen Kopfhörer verwenden. Zwar ist dessen Benutzung im Gegensatz zur Handy-Nutzung beim Fahren nicht generell verboten. Aber laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf das Gehör des Fahrers nicht in einem Maße beeinträchtigt werden, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist, erklärt der TÜV Nord. Das Tragen eines Kopfhörers mindert die Hörfähigkeit. Es besteht daher die Gefahr, zum Beispiel einen nahenden Polizei- oder Rettungswagen nicht rechtzeitig wahrzunehmen.