Firmenfahrzeuge müssen nicht nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU), sondern auch mindestens einmal jährlich zur Sicherheitsprüfung. Das gilt nach Angaben der Dekra auch für privat genutzte Dienstfahrzeuge und für von Selbstständigen über die Firma abgerechnete Fahrzeuge. Sie müssen eine Sicherheitsprüfung nach Paragraf 57 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge ablegen. Die Prüfungen können von Vertragswerkstätten im Rahmen einer Inspektion durchgeführt werden.